Ablesung der Wasserzähler
Gemeindemitteilungen / Städtische Mitteilungen
In diesen Tagen erhalten alle Hauseigentümer die Ablesekarte zur jährlichen Übermittlung des Wasserzählerstands
Für die Erstellung der Wasser- und Entwässerungsgebührenabrechnung 2024 ist es erforderlich, den Zählerstand im Zeitraum vom 09. Dezember 2024 bis spätestens 31. Dezember 2024 abzulesen und zu übermitteln.
Bitte achten Sie darauf, den Zählerstand richtig abzulesen! Die ersten 5 Ziffern von links nach rechts (inkl. Nullstellen).
Ihren Zählerstand teilen Sie uns bitte ONLINE mit:
• über den Link auf Ihrer Ablesekarte (inkl. Sonderzeichen) mittels PC/ Laptop oder
• über den QR-Code auf Ihrer Ablesekarte mittels Smartphone/ Tablet.
In Ausnahmefällen können Sie die Ablesekarte dazu nutzen und diese in den Briefkasten am Rathauseingang (Rathausplatz) einwerfen.
Sofern der Zählerstand nicht fristgerecht vorliegt, wird der Wasserverbrauch für die Jahresabrechnung 2024 gemäß § 23 Wasserversorgungssatzung geschätzt.
Bitte beachten Sie unbedingt das Ende der Abgabefrist: 31.Dezember 2024
Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
Sie haben noch Fragen, oder bis zum 15. Dezember 2024 keine Ablesekarte erhalten?
Dann setzten Sie sich bitte mit uns in Verbindung!