Reiser, Martin
Hauptamt
Vereine, Organisationen und Gruppen sorgen in Schwendi für ein Angebot, das die unterschiedlichsten Interessengebiete abdeckt. Sie sind ein wichtiger Bestandteil des öffentlichen Lebens der Gemeinde, veranstalten eine Vielzahl von Festen und Veranstaltungen und übernehmen wichtige soziale, kulturelle und gesellschaftliche Aufgaben.
Hier finden Sie eine Übersicht der Vereine. Für den Inhalt der einzelnen Seiten sind die Vereine und Organisationen selbst verantwortlich.
Sollten Sie als Verein, Organisation oder Gruppe ebenfalls Interesse an einem Zugang für eine Unterseite haben, wenden Sie sich gerne an uns.
Hauptamt
Schwendi
Großschafhausen
Großschafhausen
Schönebürg
Orsenhausen
Bußmannshausen
Schwendi
Großschafhausen
Sießen im Wald
Großschafhausen
Bußmannshausen
Bußmannshausen
Sießen im Wald
Schwendi
Heimat / Tradition, Soziales
Orsenhausen
Sport, Jugend
Sießen im Wald
Sport, Jugend
Sießen im Wald
Schönebürg
Schwendi
Sport
Schönebürg
Heimat / Tradition
Die Gemeinde Schwendi gewährt, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel den örtlichen Vereinen, welche in das Vereinsregister eingetragen und vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt sind, freiwillige Leistungen, sofern diese unmittelbar zur Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben dienen.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Anträge auf Leistungen nach Ziff. II.1 (Grundleistungen), II.2 (Jugendarbeit), und II.3.2 (Jubiläen) der Vereinsförderrichtlinien sollen bis spätestens 31. Dezember des Kalenderjahres, für das die Förderung beantragt wird, schriftlich gestellt werden. Hierfür ist das von der Gemeinde bereitgestellte Antragsformular zu verwenden.
Anträge auf Leistungen nach Ziff. II.3.1 (Anschaffungen) der Vereinsförderrichtlinien sind bis spätestens 31. Oktober des Jahres vor der Anschaffung schriftlich zu beantragen um ggf. die erforderlichen Haushaltsmittel bereitstellen zu können. Dem Antrag ist ein schriftliches Angebot beizufügen.
Die Auszahlung erfolgt nach Zuschusszusage und Vorlage der Rechnung auf das Konto des Vereins.
Neu gegründete Vereine werden nur dann in diese Vereinsförderrichtlinien aufgenommen und erhalten eine Förderung, wenn der Gemeinderat einen besonderen Förderbedarf sieht.
Eine Aufnahme in die Vereinsförderrichtlinien ist dann ausgeschlossen, wenn der Vereinszweck im Wesentlichen darauf abzielt andere Institutionen direkt oder indirekt zu fördern oder zu unterstützen.
Bei Neugründung von Vereinen ist für eine Aufnahme in die Förderrichtlinien ein Nachweis der Eintragung ins Vereinsregister und die Bestätigung der Gemeinnützigkeit zu erbringen.