Das Wahlrecht in Deutschland, und speziell in Baden-Württemberg, ist von grundlegender Bedeutung für eine funktionierende Demokratie. Es gewährleistet, dass Bürgerinnen und Bürger aktiv an politischen Prozessen teilnehmen können, indem sie ihre Vertreterinnen und Vertreter wählen.
Durch die Wahlen nehmen die Bürger aktiv folgende Funktionen war:
Die vorgezogene Neuwahl zum 21. Deutschen Bundestag soll am
Sonntag, den 23. Februar 2025 stattfinden.
Das Wahlsystem bei der Bundestagswahl ist die personalisierte Verhältniswahl.
Jeder Wähler setzt zwei Kreuze auf den Stimmzettel:
Mit der Erststimme entscheiden sie, welcher Politiker aus ihrem Wahlkreis als Abgeordneter in den Bundestag einziehen soll. Über diese Direktmandate wird die Hälfte der Sitze im Bundestag vergeben.
Die andere Häfte der Sitze wird über die Zweitstimme vergeben. Der Wähler vergibt diese an eine Partei. Die Parteien stellen in jedem Bundesland Kandidaten für den Bundestag in Landeslisten auf. Die Zweistimmen haben ein größeres Gewicht, denn sie definieren die Machtverhältnisse im Parlament: die Anzahl der Sitze für die einzelnen Parteien.
Der deutsche Bundestag bildet zusammen mit dem Bundesrat das deutsche Parlament. Da der Bundesrat nicht direkt von den Bürgern gewählt wird, ist die Bundestagswahl sozusagen die Parlamentswahl der Bundesrepublik. Der Bundestag ist das einzige vom Volk direkt gewählte Staatsorgan des Bundes. Die Aufgaben des Parlaments:
Das Wahlrecht ist im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankert. Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus (Artikel 20 Absatz 2 Grundgesetz). Die Staatsgewalt wird unter anderem vom Volke in Wahlen und Abstimmungen ausgeübt.
Weiter ist im Grundgesetz festgelegt, dass die Wahlen allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim durchzuführen sind. Die Einzelheiten der Wahlverfahren sind in den jeweiligen Wahlgesetzen geregelt.
Die Wahlergebnisse der letzten Wahlen für Schwendi lassen sich ganz einfach über folgende Links abrufen:
Europa- und Kommunalwahlen 2019