Hundesteuerjahresbescheide 2025

Gemeindemitteilungen / Städtische Mitteilungen

Die Hundesteuerjahresbescheide für das Kalenderjahr 2025 werden den Hundehaltern Anfang des Jahres 2025 zugestellt.

Sofern der Gemeindekasse eine Einzugsermächtigung erteilt wurde, ist dies auf den Bescheiden vermerkt. Den bisherigen Barzahlern wird empfohlen, von der Einzugsermächtigung Gebrauch zu machen.

Allgemeines zur Hundesteuer

Wer im Gemeindegebiet einen über drei Monate alten Hund hält, hat dies innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung oder nachdem der Hund das steuerbare Alter erreicht hat, der Gemeinde Schwendi schriftlich mitzuteilen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Bürgermeisteramt gehalten ist, bei erheblicher Überschreitung der Anzeigefrist wegen Verstoßes gegen § 10 der Hundesteuersatzung ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einzuleiten. 

Die Steuer beträgt für jeden auf dem Gemarkungsgebiet der Gemeinde Schwendi gehaltenen über 3 Monate alten Hund 65,00 Euro im Jahr. Werden mehrere Hunde gehalten, so erhöht sich der Steuerbetrag für den zweiten und jeden weiteren Hund auf 130,00 Euro jährlich. Die Gemeinde ist verpflichtet eine Hundesteuer zu erheben (Pflichtsteuer).

Für jeden Hund, dessen Haltung im Gemeindegebiet angezeigt wurde, wird eine Hundesteuermarke, die Eigentum der Gemeinde Schwendi bleibt, ausgegeben. Der Hundehalter hat die von ihm gehaltenen, außerhalb des von ihm bewohnten Hauses oder außerhalb des umfriedeten Grundbesitzes laufende und anzeigepflichtige Hunde mit einer gültigen und sichtbar befestigten Hundesteuermarke zu versehen. Bei Verlust einer Hundesteuermarke wird dem Halter eine Ersatzmarke gegen eine Gebühr von 5,00 Euro ausgehändigt. Dasselbe gilt für den Ersatz einer für Sie unbrauchbar gewordenen Steuermarke; die für Sie unbrauchbar gewordene, gültige Steuermarke ist zurückzugeben. Wird eine in Verlust geratene Steuermarke wieder aufgefunden, ist die wiedergefundene gültige Marke unverzüglich an die Gemeinde zurückzugeben. 


Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.