Austausch von Wasserzählern in privaten Gebäuden
Gemeindemitteilungen / Städtische Mitteilungen
Wir bitten Sie unseren Bauhof zu unterstützen und zu kooperieren!
Nach dem Eichgesetz müssen die Wasserzähler regelmäßig geeicht bzw. alle 6 Jahre ausgetauscht werden.
Die Zähler werden von der Gemeinde Schwendi ausgewechselt, die Arbeiten werden das ganze Jahr über durchgeführt.
Für den Austausch der Wasseruhren ist den Mitarbeitern des Bauhofs Zutritt nach §12 der Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Schwendi zu gewähren. Daher bitten wir Sie unsere Mitarbeiter zu unterstützen und zu kooperieren.
Wenn die Hausinstallation dem Stand der Technik (Zählerbügel) entspricht, fallen für Sie in diesem Zusammenhang keine Kosten an. Allerdings müssen unsere Bauhofmitarbeiter immer wieder feststellen, dass dies in vielen Fällen immer noch nicht so ist.
Wir weisen darauf hin, dass die Gemeinde lediglich für den Austausch des Wasserzählers selbst verantwortlich ist.
Die Bereitstellung eines ordnungsgemäßen Zählerplatzes ist Sache des Eigentümers. Insbesondere müssen die Absperrhähne vor und nach der Wasseruhr gangbar sein und dicht schließen.
Bauhofleiter