Bebauungsplan „Beundt II 2025“ Hörenhausen
Öffentliche Bekanntmachungen, Gemeindemitteilungen / Städtische Mitteilungen Sießen im Wald
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Schwendi hat in öffentlicher Sitzung am 18.11.2024 beschlossen, auf der Gemarkung Hörenhausen den Bebauungsplan „Beundt II 2025“ aufzustellen und die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Maßgebend ist der Lageplan zum Bebauungsplan des Ingenieurbüros Funk in der Fassung vom 04.11.2024.
Der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) plant am westlichen Rand von Hörenhausen auf den Flurstücken Nr. 348, 348/18, 542/2 und 543/3 den Neubau einer Rettungswache. Da Teile des geplanten Neubaus der Rettungswache außerhalb des Bebauungsplanes „Beundt II“ liegen, sich das Bauvorhaben somit im Außenbereich befindet sowie die Ausweisung eines Reinen Wohngebietes in dem Planbereich aus heutiger Sicht fragwürdig ist und sich die Grundstückverhältnisse im Planbereich seither grundlegend verändert haben, soll der Bereich westlich der Austraße durch einen Bebauungsplan „Beundt II 2025“ städtebaulich neu geordnet werden.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung findet in Form einer öffentlichen Auslegung statt. Der Entwurf des Bebauungsplans, bestehend aus dem Lageplan, der Begründung jeweils in der Fassung vom 04.11.2024 sowie dem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag vom 04.11.2024, der artenschutzrechtlichen Relevanzprüfung vom 22.02.2024 und der Schall-Immissionsprognose vom 05.04.2024, kann von Montag, 02.12.2024 bis einschließlich Freitag, 10.01.2025 auf der Homepage der Gemeinde Schwendi (www.schwendi.de) unter Menü / Aktuelles / öffentliche Bekanntmachungen eingesehen werden. Zusätzlich wird der Entwurf des Bebauungsplans bei der Gemeindeverwaltung Schwendi, Biberacher Straße 1, 88477 Schwendi während der üblichen Öffnungszeiten im 1. OG des Rathausneubaus öffentlich ausgelegt.
Während der Auslegungsfrist besteht Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung. Stellungnahmen können elektronisch (info@schwendi.de), schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde Schwendi abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Hinweise:
Schwendi 19.11.2024
Wolfgang Späth
Bürgermeister