Wer im Gemeindegebiet einen über drei Monate alten Hund hält, hat dies innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung oder nach dem der Hund das steuerbare Alter erreicht hat, der Gemeinde Schwendi schriftlich mitzuteilen.
In den Baugebieten „Kreuzäcker II“ in Bußmannshausen, „Bei der geraden Gasse“ in Großschafhausen und „Hochdorfer Krautgartenäcker“ in Schönebürg stehen die nachfolgend aufgeführten Bauplätze in dem Zeitraum vom 05.08.2024 bis 13.09.2024 zur Vermarktung: