Durch jahrelang gewachsene Strukturen haben sich auch in Schwendi städtebauliche Misstände wie Leerstand, im Widerspruch zueinander stehende Nutzungsformen, fehlende Zugänglichkeit der Grundstücke, mangelnde Energieeffizienz oder Klimaangepasstheit entwickelt.
Zweck von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen im Sinne von § 136 Baugesetzbuch (BauGB) ist eben die Behebung solcher Missstände und damit einhergehend ganze Gebiete umzugestalten beziehungsweise wesentlich zu verbessern. Der Wirtschafts- und Wohnstandort soll hierbei primär gestärkt werden. Dabei soll zugleich das städtebauliche Erbe bewahrt werden.
Neben etlichen Förderprogrammen zur energetischen Ertüchtigung von Gebäuden gibt es auch spezielle Förderungen für die städtebauliche Sanierung über die wir hier informieren möchten.