Gemeinderat

Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger und das Hauptorgan der Gemeinde. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Gemeinde, heißt es in § 24 der Gemeindeordnung.

Wer sich aus erster Hand über die Gemeinderatsarbeit informieren möchte, sollte die öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse besuchen.

Weitere Informationen über die Zusammensetzung des Gemeinderats, eine Übersicht der Sitzungstermine, öffentliche Tagesordnungen und Sitzungsvorlagen finden Sie im Ratsinformationssystem für Bürger.

Ratsinformationssystem

  • Recht auf Information und Mitwirkung
  • Satzungsrecht: Der Gemeinderat beschließt die „Gemeindegesetze“.
  • Etatrecht: Der Gemeinderat entscheidet über den Haushalt.
  • Planungshoheit: Der Gemeinderat entscheidet über die Zukunft der Gemeinde, zum Beispiel über neue Baugebiete oder Gewerbegebiete.
  • Personalhoheit: Der Gemeinderat entscheidet darüber, wer bei der Gemeinde angestellt wird.

Aufgaben

  • Aufstellung des Haushaltsplans der Gemeinde
  • Satzungsrecht-, Planungs- und Personalhoheit
  • Kontrolle der Gemeindeverwaltung
  • Kontrolle der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters

Pflichten

  • allgemeine Treupflicht
  • Verschwiegenheit
  • Verbot der Mitwirkung bei Befangenheit
  • gesetzmäßiges Handeln
  • freie, nur an das Gewissen gebundene Entscheidung

Alle fünf Jahre werden die Gemeinderäte bei den Kommunalwahlen neu gewählt.

Sie sind ehrenamtlich tätig. In kleineren und mittleren Gemeinden sind die Gemeinderäte etwa 30 bis 35 Stunden im Monat mit der Arbeit im Gemeinderat beschäftigt. In größeren Städten und vor allem in den Großstädten ist der Zeitaufwand deutlich höher. Gemeinderäte bekommen für ihr Engagement in aller Regel eine finanzielle Aufwandsentschädigung.

Die Zahl der Gemeinderäte richtet sich nach der Einwohnerzahl der Gemeinde. In Schwendi zum Beispiel hat der Gemeinderat 15 Mitglieder. 

In Schwendi wird die unechte Teilortswahl praktiziert. Das bedeutet, die Sitze im Gemeinderat sind mit einer festen Anzahl von Vertretern aus den einzelnen Teilorten zu besetzen

Schwendi: 5 Sitze
Bußmannshausen: 2 Sitze
Großschafhausen: 2 Sitze
Orsenhausen: 2 Sitze
Schönebürg: 2 Sitze
Sießen i.W.: 2 Sitze 

Weitere allgemeine Informationen zum Gremium Gemeinderat finden Sie auf der Webseite der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Würetemberg.

Die für Schwendi geltenden Regelungen können Sie in der aktuellen Hauptsatzung nachlesen:

Aufgaben des Gemeinderats in einem Video zusammengefasst