Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger und das Hauptorgan der Gemeinde. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Gemeinde, heißt es in § 24 der Gemeindeordnung.
Wer sich aus erster Hand über die Gemeinderatsarbeit informieren möchte, sollte die öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse besuchen.
Weitere Informationen über die Zusammensetzung des Gemeinderats, eine Übersicht der Sitzungstermine, öffentliche Tagesordnungen und Sitzungsvorlagen finden Sie im Ratsinformationssystem für Bürger.
Alle fünf Jahre werden die Gemeinderäte bei den Kommunalwahlen neu gewählt.
Sie sind ehrenamtlich tätig. In kleineren und mittleren Gemeinden sind die Gemeinderäte etwa 30 bis 35 Stunden im Monat mit der Arbeit im Gemeinderat beschäftigt. In größeren Städten und vor allem in den Großstädten ist der Zeitaufwand deutlich höher. Gemeinderäte bekommen für ihr Engagement in aller Regel eine finanzielle Aufwandsentschädigung.
Die Zahl der Gemeinderäte richtet sich nach der Einwohnerzahl der Gemeinde. In Schwendi zum Beispiel hat der Gemeinderat 15 Mitglieder.
In Schwendi wird die unechte Teilortswahl praktiziert. Das bedeutet, die Sitze im Gemeinderat sind mit einer festen Anzahl von Vertretern aus den einzelnen Teilorten zu besetzen
Schwendi: 5 Sitze
Bußmannshausen: 2 Sitze
Großschafhausen: 2 Sitze
Orsenhausen: 2 Sitze
Schönebürg: 2 Sitze
Sießen i.W.: 2 Sitze
Weitere allgemeine Informationen zum Gremium Gemeinderat finden Sie auf der Webseite der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Würetemberg.
Die für Schwendi geltenden Regelungen können Sie in der aktuellen Hauptsatzung nachlesen: