Das Wahlrecht in Deutschland, und speziell in Baden-Württemberg, ist von grundlegender Bedeutung für eine funktionierende Demokratie. Es gewährleistet, dass Bürgerinnen und Bürger aktiv an politischen Prozessen teilnehmen können, indem sie ihre Vertreterinnen und Vertreter wählen.
Durch die Wahlen nehmen die Bürger aktiv folgende Funktionen war:
Das Wahlrecht ist im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankert. Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus (Artikel 20 Absatz 2 Grundgesetz). Die Staatsgewalt wird unter anderem vom Volke in Wahlen und Abstimmungen ausgeübt.
Weiter ist im Grundgesetz festgelegt, dass die Wahlen allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim durchzuführen sind. Die Einzelheiten der Wahlverfahren sind in den jeweiligen Wahlgesetzen geregelt.
Die Wahlergebnisse der letzten Wahlen für Schwendi lassen sich ganz einfach über folgende Links abrufen:
Hier finden Sie nach der Auszählung der Wahl die Wahlergebnisse der Europawahl und der Kommunalwahl.