Wespen sind lästig, aber geschützt
Gemeindemitteilungen / Städtische Mitteilungen
Hilfe bei Wespennestern
Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet die Zerstörung von Wespennestern und sieht auch bestimmte Geldstrafen vor.
Was kann ich dennoch tun, wenn ein Wespennest in der Nähe ist?
Im Kreis Biberach ist dafür die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes zuständig: Tel.: 07351- 526479.
Diese vermittelt einen ausgebildeten Fachmann aus der Region, der sich das Problemnest anschaut und die weiteren Schritte einleitet, oder je nachdem selber durchführt. Es können auch Schädlingsbekämpfungsfirmen mit der entsprechenden Lizenz angegeben werden. Auf alle Fälle ist dieser Weg nicht kostenfrei.
Die Feuerwehr ist nur bei akuter großer Gefahr zuständig.