Landesfamilienpass 2025

Gemeindemitteilungen / Städtische Mitteilungen

Auch im Jahr 2025 werden wieder Gutscheinkarten ausgegeben!

Einen Landesfamilienpass können erhalten:


  • Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben;
  • Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben;
  • Familien, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten schwer behinderten Kind mit mind. 50 v. H. Erwerbsminderung in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Familien, die Kinderzuschlags-, Wohngeld- oder Bürgergeldberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben, und
  • Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.


Der berechtigte Personenkreis kann mit der Gutscheinkarte 2025 und unter Vorlage des Landesfamilienpasses staatliche Schlösser und Gärten und die staatlichen Museen in Baden-Württemberg kostenfrei, bzw. zu einem ermäßigten Eintritt besuchen! Bei jedem Besuch ist der entsprechende Gutschein einzulösen.

Die Pässe werden vom Bürgermeisteramt Schwendi und den Ortsverwaltungen ausgestellt.


Familien, die im Besitz eines Landesfamilienpasses sind, können die Gutscheine für 2025 bei der Gemeindeverwaltung im Bürgerbüro sowie in den Ortsverwaltungen zu den bekannten Öffnungszeiten abholen.