Ab dem 01.01.2025 ist die digitale Einreichung von Baugesuchen für den örtlichen Zuständigkeitsbereich der unteren Baurechtsbehörde des Landratsamtes Biberach a. d. Riß über die Plattform „Virtuelles Bauamt – Baden-Württemberg – Landratsamt Biberach a. d. Riß“ Pflicht. 

Papieranträge werden vom Landratsamt Biberach a. d. Riß ab dem 01.01.2025 nicht mehr angenommen. 

Bitte beachten Sie, dass sämtliche Unterlagen im PDF-A Format eingereicht werden müssen. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Landratsamtes Biberach an der Riß, Amt für Bauen und Naturschutz. 

Folgende Leistungen können über das Virtuelle Bauamt abgerufen werden:

  • Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen
  • Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen beantragen
  • Ausnahmen von der Veränderungssperre beantragen
  • Baubeginnsanzeige nach § 59 Abs. 2 LBO BW
  • Baugenehmigung nach § 58 Abs. 1 LBO BW beantragen
  • Bauvoranfrage nach § 57 LBO BW beantragen
  • Kenntnisgabe Abbruch einer Anlage
  • Kenntnisgabe nach § 51 LBO BW
  • Teilbaugenehmigung nach § 61 LBO BW beantragen
  • Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 62 LBO BW beantragen
  • Verlängerung Baugenehmigung nach § 62 LBO BW beantragen
  • Verlängerung Bauvorbescheid nach §§ 57 Abs. 2, 62 LBO BW beantragen
  • Verlängerung der Teilbaugenehmigung nach § 62 LBO BW beantragen
  • Widerspruchseinlegung gegen die baurechtliche Entscheidung
  • Nutzungsänderungen, Werbeanlagen und Versammlungsstätten können Sie unter "Baugenehmigung nach § 58 Abs. 1 LBO BW beantragen" einreichen.


Bei Fragen zum digitalen Bauantrag steht Ihnen das Landratsamt Biberach a. d. Riß, Amt für Bauen und Naturschutz, gerne zur Verfügung. 


E-Mail: kreisbauamt@biberach.de

Tel.:     07351 52-6357 oder 07351 52-7759