Landkreis Biberach - Digitales Bauamt startet zum 01.01.2025
Gemeindemitteilungen / Städtische Mitteilungen
Digitale Anträge verpflichtend - Papieranträge werden nichtmehr angenommen
Ab dem 01.01.2025 ist die digitale Einreichung von Baugesuchen für den örtlichen Zuständigkeitsbereich der unteren Baurechtsbehörde des Landratsamtes Biberach a. d. Riß über die Plattform „Virtuelles Bauamt – Baden-Württemberg – Landratsamt Biberach a. d. Riß“ Pflicht.
Papieranträge werden vom Landratsamt Biberach a. d. Riß ab dem 01.01.2025 nicht mehr angenommen.
Bitte beachten Sie, dass sämtliche Unterlagen im PDF-A Format eingereicht werden müssen. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Landratsamtes Biberach an der Riß, Amt für Bauen und Naturschutz.
Bei Fragen zum digitalen Bauantrag steht Ihnen das Landratsamt Biberach a. d. Riß, Amt für Bauen und Naturschutz, gerne zur Verfügung.
E-Mail: kreisbauamt@biberach.de
Tel.: 07351 52-6357 oder 07351 52-7759