Mehrere Wespen, die mit dem Nestbau begonnen haben

Wespen sind lästig, aber geschützt

Gemeindemitteilungen / Städtische Mitteilungen

Hilfe bei Wespennestern

Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet die Zerstörung von Wespennestern und sieht auch bestimmte Geldstrafen vor.

Was kann ich dennoch tun, wenn ein Wespennest in der Nähe ist?

Im Kreis Biberach ist dafür die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes zuständig: Tel.: 07351- 526479

Diese vermittelt einen ausgebildeten Fachmann aus der Region, der sich das Problemnest anschaut und die weiteren Schritte einleitet, oder je nachdem selber durchführt. Es können auch Schädlingsbekämpfungsfirmen mit der entsprechenden Lizenz angegeben werden. Auf alle Fälle ist dieser Weg nicht kostenfrei.

Die Feuerwehr ist nur bei akuter großer Gefahr zuständig.