Wichtige Informationen zur Beantragung von Briefwahlunterlagen
Gemeindemitteilungen / Städtische Mitteilungen
Bundestagswahl am 23.02.2025
Für die Bundestagswahl am 23.02.2025 gelten verkürzte Fristen für die Vorbereitung, Organisation und Durchführung. Dies stellt alle Beteiligten vor zusätzliche Herausforderungen.
Von den verkürzten Fristen ist auch die Beantragung und Ausgabe von Briefwahlunterlagen betroffen.
Daher ist folgendes zu beachten:
Die Beantragung von Briefwahlunterlagen erfolgt in der Regel mittels der Wahlbenachrichtigung, die den Wahlberechtigten zwischen dem 23.01. und dem 02.02.2025 durch unsere Amtsboten an die Wohnadresse zugestellt wird.
Füllen Sie hierzu die Rückseite der Wahlbenachrichtigung aus und reichen Sie den Antrag beim Bürgermeisteramt Schwendi (nicht bei den Ortsverwaltungen) direkt ein.
Möglich ist auch eine persönliche, schriftliche oder elektronische, nicht jedoch eine telefonische Beantragung.
Eine Antragstellung ist zudem über die Homepage der Gemeinde möglich. Der Link hierzu ist von Freitag 24.01.2025 bis Mittwoch, 19.02.2025, 12.00 Uhr freigeschaltet.
Ansonsten ist die Antragstellung noch bis Freitag, 21.02.2025, 15.00 Uhr möglich.
Briefwahlunterlagen können jedoch erst ausgegeben bzw. zugestellt werden, wenn die Stimmzettel von der Druckerei an die Gemeinde ausgeliefert wurden.
Dies wird voraussichtlich erst ab dem 10.02.2025 der Fall sein.
Beantragen Sie deshalb Ihre Briefwahlunterlagen so früh als möglich. Bitte bedenken Sie hierbei auch die Postlaufzeiten für den Versand und ggf. die Rücksendung an das Bürgermeisteramt. Der rechtzeitige Eingang der Briefwahlunterlagen liegt im alleinigen Verantwortungsbereich des Wählers.
Bei einer persönlichen Antragstellung beim Bürgermeisteramt kann die Briefwahl auch an Ort und Stelle erfolgen. Eine Wahlkabine sowie eine Wahlurne befinden sich im Bürgerbüro des Rathauses.