Grundsteuer Jahreszahler

Gemeindemitteilungen / Städtische Mitteilungen

Die Grundsteuer ist grundsätzlich jeweils am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines Jahres zur Zahlung fällig.

Die Grundsteuer ist grundsätzlich jeweils am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines Jahres zur Zahlung fällig.
Bei sog. „Jahreszahlern“ wird die Grundsteuer abweichend von den o.g. Terminen am 1. Juli in einem Jahresbetrag zur Zahlung fällig.


Wir bitten die „Jahreszahler“ um Beachtung und Einhaltung des Fälligkeitstermins.


Wenn Sie ebenfalls „Jahreszahler“ ab dem Jahr 2025 werden möchten, richten Sie bitte einen formlosen Antrag bis spätestens 30.09.2024 an das Steueramt der Gemeinde Schwendi. Ein späterer Antrag führt dazu, dass Sie erst für das Veranlagungsjahr 2026 als Jahreszahler erfasst werden können.