Vermarktung von Bauplätzen
In den Baugebieten „Kreuzäcker II“ in Bußmannshausen, „Bei der geraden Gasse“ in Großschafhausen und „Hochdorfer Krautgartenäcker“ in Schönebürg stehen die nachfolgend aufgeführten Bauplätze in dem Zeitraum vom 05.08.2024 bis 13.09.2024 zur Vermarktung:
Baugebiet „Kreuzäcker II“, Bußmannshausen
Im Baugebiet "Kreuzäcker II" auf der Gemarkung Bußmannshausen, welches Ende 2023 erschlossen wurde, werden die Bauplätze Flst. 108/21, 108/22 und 108/23 verkauft.
Der Kaufpreis für die Baugrundstücke beträgt 165,00 €/m² zzgl. einer Vorauszahlung für die Hausanschlusskosten i. H. v. 10.000,00 €.
Baugebiet „Bei der geraden Gasse“ in Großschafhausen
Im Baugebiet "Bei der geraden Gasse" auf der Gemarkung Großschafhausen, welches im Jahr 2017 erschlossen wurde, werden die Bauplätze Flst. 782/40, 782/42 und 782/44 verkauft.
Der Kaufpreis für die Baugrundstücke beträgt 165,00 €/m² zzgl. einer Vorauszahlung der tatsächlichen Hausanschlusskosten.
Baugebiet „Hochdorfer Krautgartenäcker“ in Schönebürg
Im Baugebiet "Hochdorfer Krautgartenäcker" auf der Gemarkung Schönebürg werden die Bauplätze Flst. 2109, 2110, 2113, 2120 und 2121 vermarktet.
Der Kaufpreis für die Baugrundstücke beträgt 145,00 €/m² zzgl. einer Vorauszahlung für die Hausanschlusskosten i. H. v. 10.000,00 € sowie einem Kostenanteil für die Breitbanderschließung.
Allgemeine Informationen zur Vermarktung:
Ab dem 02.08.2024 können Sie sich unter https://www.baupilot.com/schwendi über die o. g. Baugebiete informieren, die Bauplatzvergaberichtlinien sowie die Bebauungspläne einsehen. Diese Unterlagen können auch auf der Homepage der Gemeinde Schwendi oder direkt bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Eine Bewerbung ist über die Plattform „Baupilot“ oder schriftlich in Papierform möglich.
Die Bewerbungsfrist läuft von Montag, 05.08.2024 bis einschließlich Freitag, 13.09.2024.
Bitte achten Sie auf die Vollständigkeit der einzureichenden Unterlagen und beachten Sie, dass alle Nachweise und die Finanzierungsbestätigung innerhalb der Bewerbungsfrist eingereicht werden müssen.
Die Bewerbung erfolgt in zwei Schritten:
Zunächst können Sie sich auf das jeweilige Baugebiet als solches bewerben. Reichen Ihre auf Grundlage der Vergaberichtlinien erzielten Punkte für eine Zuteilung, so können Sie in einem zweiten Schritt Ihre Wunschplätze priorisieren.
Es gelten bei den drei vorgenannten Baugebietsverfahren die vom Gemeinderat beschlossenen Bauplatzvergaberichtlinien für Wohnbaugrundstücke in der Gemeinde Schwendi vom 07.11.2023 inkl. der Ergänzung vom 28.03.2024.
Für weitere Informationen bzw. bei Fragen setzen Sie sich bitte mit Frau Miller, Tel. 07353 9800-61, E-Mail: daniela.miller@schwendi.de, in Verbindung.